
Kostenübernahme

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis, ich rechne nicht über die gesetzliche Krankenkasse ab.
Private Versicherungen:
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Bitte erkundigen Sie sich noch vor dem Erstkontakt bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren persönlichen Tarifbedingungen und klären ab, ob und inwieweit Ihnen die Therapiekosten erstattet werden. Je nach Versicherung oder individuellen Tarifen kann jedoch die Anzahl der erstattbaren Therapiesitzungen variieren. Beantragen Sie die notwendigen Formulare.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten sowie den seit 1.07.2024 geltenden Analogziffern.
Beihilfe:
Im Regelfall übernimmt die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Beachten Sie bitte, dass die Genehmigung vor Beginn der eigentlichen Therapie von der Beihilfe einzuholen ist. Bei Ihrer Beihilfestelle finden Sie weiterführende Informationen sowie die notwendigen Formulare.
Selbstzahler:
Die Kosten für eine Therapie können auch selber getragen werden.
Auch hier richtet sich die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten sowie den seit 1.07.2024 geltenden Analogziffern.
Ausfallhonorar
Meine Privatpraxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Anders als in klassischen „Wartezimmer-Praxen" kann die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden. Bei einer Terminabsage durch die Patienten (unter 48 Stunden vor dem Termin) können nur schwer kurzfristig neue Patienten aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden. Daher gewährt die Rechtsprechung den Psychotherapeuten bei Nichterscheinen der Patienten ein Ausfallhonorar. Der Anspruch gründet rechtlich auf § 615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten.
Das Austallhonorar beträgt i.d.R. 50% des jeweiligen Stundensatzes und ist vom Patienten zu zahlen. Diese Kosten werden von Krankenkassen/-versicherungen nicht übernommen.
„Seelische Verletzungen müssen ebenso sorgfältig wie körperliche Wunden behandelt werden“
(Andreas Krüger)



